Gewässerrandstreifen Landkreis Miesbach

Die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Miesbach erfolgt nach Abschluss der Einstufung im Landkreis Rosenheim.

Bei eindeutig natürlichen Gewässern gilt schon jetzt die Pflicht zur Anlage eines Gewässerrandstreifens.