Hochwasserschutz Tegernseer Tal

Hochwasserausgleich

"Stand 12.1.2021: Das Projekt Hochwasserausgleich Tegernsee wird eingestellt.

Hochwasserschutzprojekte des Freistaates Bayern unterliegen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung. Diese ergab für das Projekt am Tegernsee lediglich einen sehr niedrigen Wert. Die enormen Kosten des Projektes stehen in keinem Verhältnis zu den zu verhindernden Schäden. Mit den Maßnahmen wäre zudem nicht der in Bayern übliche Hochwasserschutz vor einem 100-jährlichen Ereignis erreicht worden. Die Planungen werden aus diesem Grund eingestellt und nicht mehr weitergeführt.

Voruntersuchungen

Der sogenannte Vorbericht zum Hochwasserausgleich Tegernsee wurde im Herbst 2003 fertiggestellt. Er lieferte erste Aussagen zur Machbarkeit eines Hochwasserausgleichs.
Im Jahr 2004 entschied das Umweltministerium, dass ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist.

Die Regierung von Oberbayern hat das Verfahren mit der landesplanerischen Beurteilung vom 21.06.2006 abgeschlossen.

Tegernseer Tal Bild vergrössern Bild 1: Tegernseer Tal

Prinzip des Hochwasserausgleiches

In den Wasserstand des Tegernsees wird bei einem Hochwasser nur im Rahmen der natürlichen Schwankungsbreite kurzfristig eingegriffen. Es ist vorgesehen, unmittelbar
vor einem Extremhochwasser den Wasserstand im See soweit abzusenken, wie es ohne Beeinträchtigung für die Seeanlieger und die Unterlieger möglich ist.
Grundlage hierfür sind Hochwasserprognosen. Die anlaufende Hochwasserwelle kann aufgrund des durch die Vorabsenkung zusätzlich gewonnenen Rückhalts im See verzögert ins untere Mangfalltal abgegeben werden.
Der Ausgleich erfolgt so, dass im Tegernsee das Wasser nicht mehr so hoch steigt, wie ohne Hochwasserausgleich. Durch eine Vergleichmäßigung des Abflusses kann sich die Situation sowohl für Unterlieger, als auch für die Seeanlieger verbessern.

Sachstand

Im Jahre 2015 wurde aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Baugrunduntersuchung im Jahre 2014 nochmals intensiv über das Umsetzungskonzept des Hochwasserausgleichs diskutiert. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim stellte bei einer öffentlichen Gemeinderatsitzung der Seeanliegergemeinden am 11.Mai 2015 das weiterentwickelte Konzept für eine bessere natürliche Rückhaltung von Hochwasser im Tegernsee vor.

Das Konzept sieht nun wie folgt aus:

Wesentlich für die verbesserte Rückhaltewirkung des Sees ist, dass etwa 24 Stunden vor Eintritt eines Extremhochwassers der Wasserstand im See vorabgesenkt und der dann ansteigende Seespiegel lange niedrig gehalten wird.

Tegernseer Tal Bild vergrössern Bild 2: Übersichtsplan mit möglicher Trassenlage der Druckleitung

Dies kann nur mit einem technischen Bauwerk erfolgen. Mit Hilfe einer Druckleitung wird der Tegernsee vor dem Eintreten eines extremen Niederschlagsereignisses auf Basis einer entsprechenden Vorhersage abgesenkt. Die mögliche Absenkung des Wasser-
spiegels ist nach unten begrenzt auf den minimal zur Schifffahrt erforderlichen Wasserspiegel von 725,10 müNN.

Zur Entnahme aus dem See ist ein Einlaufbauwerk erforderlich, das an eine etwa 600 m lange Druckrohrleitung angeschlossen wird. Das Einlaufbauwerk wird voraussichtlich nördlich des Fußgängerstegs am Seeauslauf im Bereich der linken Uferböschung liegen (siehe Abbildung 3).

Mögliche Lage des Einlaufsbauwerks Bild vergrössern Abbildung 3: Mögliche Lage des Einlaufbauwerks

Die Druckrohrleitung aus Stahlbeton wird unter die Mangfallsohle gelegt. Die Innenabmessungen werden ca. 4,5 m breit und 2,5 m hoch sein. Die geplante Druckrohrleitung endet in einem Auslaufbauwerk, welches in das Schuhmacherwehr integriert ist (siehe Abbildung 7). Der Auslauf liegt dabei unter Wasser und ist im Regelfall geschlossen. Der Verschluss kann z. B. mit einem sogenannten Schütz erfolgen. Um Störfälle zu vermeiden werden im Gesamtsystem mehrere Verschlüsse eingebaut. Das Schuhmacherwehr wird abgebrochen und nach dem Stand der Technik wieder aufgebaut. Die Lage und seine Ausmaße (Höhe) bleiben gleich. Ein Schlauchwehr o. ä. soll die Funktion der derzeit vorhandenen Staubretter übernehmen.

Durch Öffnung des Verschlusses am Ende der Druckleitung und entsprechender Charakteristik des ablaufenden Hochwassers kann der Wasserstand im See in der Spitze um ca. 20 cm reduziert werden. Letztendlich sind die möglichen Reduzierungen des Seewasserstandes und des Mangfallabflusses abhängig vom Hochwasserereignis (z.B. Wellenform), dem Seewasserstand und der Hochwasservorhersage.

Die in der früheren Planung noch vorgesehenen Mauern bzw. Entwässerungsableitungen entlang der Mangfall in Gmund sind nicht mehr notwendig. Eine Eintiefung der Mangfall ist nicht erforderlich. Die Eingriffe im Ortsbereich verringern sich dadurch. Nicht geändert haben sich die bereits im Raumordnungsverfahren im Jahr 2006 festgelegten Randbedingungen, insbesondere die Einschränkung, dass bei Absenkung des Sees der natürliche Niedrigwasserstand des Sees keinesfalls unterschritten werden darf.

Auszug aus derzeitiger technischer Planung

Auf dieser Grundlage erarbeitet das Wasserwirtschaftsamt derzeit einen Vorentwurf. Dabei werden die technischen Details der Bauwerke und die Bauherstellung weiter ausgeplant. Folgende Abbildungen zeigen Auszüge aus der technischen Planung der einzelnen Bauwerke:

Einlaufbau in die Druckleitung Bild vergrössern Abbildung 5: Längsschnitt durch Druckleitung
Auslaufbauwerk aus der Druckleitung/ Schuhmacherwehr Bild vergrössern Abbildung 7: Auslaufbauwerk aus der Druckleitung/ Schuhmacherwehr

Weiteres Vorgehen/Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei den derzeitigen Planungen und auch allen weiteren Planungsschritten werden die Betroffenen am See und an der Mangfall in Gmund intensiv eingebunden. Die in Gmund noch erforderlichen baulichen Maßnahmen liegen in einem touristischen, ökologischen und städtebaulich sensiblen Umfeld, auch wenn die Druckleitung nach Fertigstellung für den Spaziergänger dort nicht mehr sichtbar sein wird. Ein Arbeitskreis, in dem die Planungen regelmäßig vorgestellt und diskutiert werden, wurde gebildet um die verschiedenen Interessen am See und die Anliegen in Gmund an der Mangfall zu berücksichtigen. Hierbei nehmen sowohl interessierte Bürger aus den Gemeinden sowie von Bürgerinitiativen am See, als auch fachkundige Vertreter von Gemeinden, der Schifffahrt, der Wasserkraft, der Fischerei, des Landratsamt Miesbach (Wasserrecht, Naturschutz), etc. teil. Die turnusmäßige Vorstellung und Diskussion weiterer Planungsschritte sowie die Bürgerinformation sind selbstverständlich weiterhin wichtige Säulen der Öffentlichkeitsarbeit, die nicht vernachlässigt werden.

Der Vorentwurf wurde 2018 von der Regierung von Oberbayern geprüft. Aus der Prüfung ergab sich weiterer Untersuchungsbedarf der mittlerweile abgearbeitet wurde. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden in Kürze den Seebürgermeistern, der Arbeitsgruppe und den Bürgern vorgestellt.

Aktualisierung: Juni 2020

Kofinanzierung

Logos BMEL und BMU Mit Mitteln aus dem Sonderrahmenplan "Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)